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   BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21   

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https://dejure.org/2021,23177
BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,23177)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - 2 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,23177)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,23177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 74 StGB; § 349 Abs. 2 StPO
    Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft); Einziehungsanordnung (Bestimmtheit; Betäubungsmittel); Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wegfall des Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 393/10

    Strafzumessung (Generalprävention); Einziehung (genaue Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2, und vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2, und vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17

    Reihenfolge der Strafvollstreckung: Anordnung des Vorwegvollzugs einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    In diesem Fall wird es zu prüfen haben, ob im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Dauer der bis dahin vollzogenen Untersuchungshaft der Dauer des gebotenen Vorwegvollzugs entspricht oder sie übersteigt; dann hätte eine Vorwegvollzugsanordnung zu unterbleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 67 Rn. 9a aE; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    In einem solchen Fall, in dem zum Urteilszeitpunkt die Dauer der bis dahin vollzogenen Untersuchungshaft die rechnerische Vorwegvollzugsdauer bereits erreicht oder überschritten hat, scheidet die Anordnung eines Vorwegvollzugs aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21, juris Rn. 4; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18, juris Rn. 3; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, juris).
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